Awareness
Auf dieser Seite findest du Ansprechpersonen und Informationsmaterial rund um das Thema Awareness, Antidiskriminierung und Gleichstellung. Außerdem vergangene und zukünftige Veranstaltungen sowie Angebote des AStA.
Wir setzen uns für einen akzeptierenden Umgang miteinander sowie für eine weltoffene Atmosphäre an der Uni ein! Außerdem dulden wir kein übergriffiges Verhalten sowie jegliche Diskriminierung! Doch was heißt das eigentlich?
Awareness kommt von dem englischen Wort "to be aware - sich etwas bewusst sein". Es bedeutet sich Machtverhältnissen, Privilegien und anderen Problematiken wie körperlicher, sowie psychischer Gewalt, Diskriminierung und anderen Barrieren bewusst zu werden und für diese zu sensibilisieren.
Kurz: Es geht darum einen möglichst sicheren Ort zu schaffen und Menschen zu unterstützen, für die das nicht selbstverständlich ist.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) spricht nicht von Diskriminierung sondern von Benachteiligung, da nicht jede unterschiedliche Behandlung, die einen Nachteil zur Folge hat, diskriminierend sein muss. In sehr engen Grenzen sind unterschiedliche Behandlungen in Bezug auf das Berufsleben zulässig, wenn die geforderte Eigenschaft für die Ausübung der Tätigkeit wesentlich und fast unerlässlich ist.
Eine unmittelbare (direkte oder offene) Benachteiligung liegt vor, wenn eine Person eine weniger günstige Behandlung als eine Vergleichsperson erfährt, erfahren hat oder erfahren würde. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn eine Person mit Migrationshintergrund trotz gleicher Qualifikationen nicht zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen wird, Personen ohne Migrationshintergrund hingegen schon.
Der Diskriminierungsschutz des AGG erstreckt sich auch auf mittelbare (indirekte) Benachteiligungen. Dabei handelt es sich dem Anschein nach um neutrale Regelungen, die Personen wegen eines AGG-Merkmals schlechterstellen.
Beispiel: Eine tarifliche Regelung sieht ohne eine arbeitszeitbezogene Begründung vor, dass Teilzeitbeschäftigte bestimmte Vergünstigungen nicht in Anspruch nehmen dürfen. Sind in einem Betrieb Teilzeitbeschäftigte ganz mehrheitlich Frauen, liegt eine mittelbare geschlechtsbezogene Benachteiligung vor.
Sexualisierte Diskriminierung, Belästigung und Gewalt ist jedes unerwünschte, sexualbezogene Verhalten, das die Würde der Betroffenen verletzt und ein Klima der Einschüchterung, Entwürdigung und Beleidigung aufgrund sexualisierter Handlungen schafft. (§ 1 der RL)
Beispiele nach § 2 Abs. 2 der RL:
- Sexualisierter und herabwürdigender Sprachgebrauch,
- Entwürdigende Bemerkungen oder Witze über Personen, ihren Körper, ihr Verhalten, oder ihr Intimleben,
- Unerwünschte Gesten und Verhaltensweisen mit sexuellem Bezug,
- Verbale, bildliche oder elektronische Präsentation pornografischer oder sexualisierter Darstellungen mit entwürdigender Absicht der Präsentierenden,
- Unerwünschte Körperkontakte,
- Unerwünschte Aufforderung oder Nötigung zu sexuellem Verhalten,
- Verfolgung oder Nötigung mit sexuellem Hintergrund,
- Vergewaltigung
Als besonders schwerwiegend werden sexualisierte Diskriminierung, Belästigung und Gewalt unter Ausnutzung von Abhängigkeitsverhältnissen am Ausbildungs- und Arbeitsplatz oder in Studium und Lehre eingestuft. Dies betrifft gerade die Androhung von persönlichen studienbezogenen oder beruflichen Nachteilen oder der Zusage von Vorteilen.
Besonders im Veranstaltungsleben ist es wichtig, sensibel für Machtverhältnisse und Diskriminierungsstrukturen in der Gesellschaft zu sein. Aus diesem Grund gibt es auf jeder größeren Veranstaltung des AStA ein Awareness-Team. Das Awareness-Team nimmt sich den Betroffenen von sexualisierter Gewalt und anderen Übergriffen aktiv und parteilich an und ermöglicht eine Erstunterstützung. Außerdem kann das Team bei physischen und psychischem Unwohlsein, Überdosierung oder Ähnlichem als Anlaufstelle dienen.
Ihr wollt auch für eure Veranstaltung eine Awareness-Anlaufstelle einrichten? Dann leiht euch eine Awareness-Box von uns aus!
Nützliche Infos für den Aufbau einer Awareness-Struktur:
Als AStA-Referent*in für Soziales und Gleichstellung bin ich eure*r Ansprechpartner*in für Erfahrungen mit jeglicher Form von Diskriminierung, Belästigung, Gewalt oder Ähnliches. Ich biete euch ein offenes Ohr und informiere über mögliche Schritte. Die Beratung erfolgt absolut vertraulich und parteiisch. Außerdem setze ich mich für ein sicheres Umfeld für alle Studierenden ein - bei Fragen rund um Awareness wendet euch gern an mich!
Einige FSR haben Beauftragte für Awareness und Antidiskriminierung. Sie könnne informieren und an entsprechende Stellen weiterleiten.
Informiert euch da am besten direkt bei eurem FSR.
FSR-Mitglieder und der AStA haben einen Leitfaden für FSR-Beauftragte für Awareness und Antidiskriminierung ausgearbeitet. Er ist hier einzusehen:
Die zentrale Gleichstellungsbauftragte der Universität ist Ruth Terodde. Sie bietet parteiische, absolut vertrauliche und umfangreiche Beratung für dein Anliegen an (z.B. für Betroffene sexualisierter Diskriminierung).
Ruth Terodde
Zentrale Gleichstellungsbeauftragte
Domstraße 11, Eingang 4
17489 Greifswald
Raum 2.17
Telefon 03834 420 1108
ruth.terodde@uni-greifswald.de
Es gibt zudem Gleichstellungsbeauftragte in jeder Fakultät. Die aktuelle Besetzung findet ihr hier.
Der zentrale Ansprechpartner für Antidiskriminierung ist Dr. Michael Schöner. Er berät dich Er berät dich parteiisch, absolut vertraulich und umfangreich zu allen im AGG aufgeführten Diskriminierungsmerkmalen mit Ausnahme sexualisierter Diskriminierung.
Dr. Michael Schöner
Antidiskriminierungsbeauftragter
Anlaufstelle zum Schutz vor Diskriminierung
Domstraße 11, Eingang 4, Raum 3.24
17489 Greifswald
Telefon: +49 3834 420 1618
michael.schoener@uni-greifswald.de
Weitere Informationen zur Antidiskrimierung an der Universität Greifswald findest du hier!
Hier werden letztlich zielgruppenspezifisch alle Anlaufstellen benannt, die bei unterschiedlichen Problemen in Frage kommen. Auch auf die Möglichkeit der Unterstützung durch die Konfliktberater*innen oder Mediator*innen wird hier verwiesen.
Notaufnahme der Universitätsmedizin Greifswald
Fleischmannstraße 8
17475 Greifswald
Telefon: 03834 8622531
Gerichtsmedizin & Klinikum in Greifswald
Institut für Rechtsmedizin
Kuhstraße 30
17489 Greifswald
Telefon: 03834 865743
E-Mail: rechtsme@uni-greifswald.de
Caritas-Regionalzentrum Greifswald
Beratung für Betroffene sexualisierter Gewalt
Telefon: 03834 79 83199
E-Mail: anonym.greifswald@caritas-vorpommern.de
https://www.caritas-vorpommern.de/caritasvorort/greifswald/region
Bahnhofstraße 16
17489 Greifswald
Trauma-Ambulanz für Opfer von Gewalttaten
Klinik und Poliklinik für Psychiatrie und Psychotherapie der Universitätsmedizin Greifswald
Ellernholzstraße 1-2
17475 Greifswald
03834 86 6916
Umfrage: Queeres Leben an der Universität Greifswald
Im Sommer 2023 wurde diese Umfrage von AStA und GTAG durchgeführt, um ein umfassendes Bild der Situation queerer Studierender an der Uni in Greifswald zu gewinnen.
Ziel war es, die Wahrnehmungen, Erfahrungen und Anliegen dieser Studierenden zu verstehen, um konkrete Maßnahmen zur Verbesserung des Campuslebens und der Lehrveranstaltungen ableiten zu können.
Kontakt
Referent*in für Soziales und Gleichstellung
Sprechzeiten:
Telefon: +49 3834 420 1750
E-Mail: asta_sozialesuni-greifswaldde
Allgemeiner Studierendenausschuss
Friedrich-Loeffler-Straße 28
17489 Greifswald