Awareness

Auf dieser Seite findest du Ansprechpersonen und Informationsmaterial rund um das Thema Awareness, Antidiskriminierung und Gleichstellung. Außerdem vergangene und zukünftige Veranstaltungen sowie Angebote des AStA. 

Wir setzen uns für einen akzeptierenden Umgang miteinander sowie für eine weltoffene Atmosphäre an der Uni ein! Außerdem dulden wir kein übergriffiges Verhalten sowie jegliche Diskriminierung! Doch was heißt das eigentlich?

Was ist Awareness?

Awareness kommt von dem englischen Wort "to be aware - sich etwas bewusst sein". Es bedeutet sich Machtverhältnissen, Privilegien und anderen Problematiken wie körperlicher, sowie psychischer Gewalt, Diskriminierung und anderen Barrieren bewusst zu werden und für diese zu sensibilisieren.  

Kurz: Es geht darum einen möglichst sicheren Ort zu schaffen und Menschen zu unterstützen, für die das nicht selbstverständlich ist.

Was ist Diskriminierung?

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) spricht nicht von Diskriminierung sondern von Benachteiligung, da nicht jede unterschiedliche Behandlung, die einen Nachteil zur Folge hat, diskriminierend sein muss. In sehr engen Grenzen sind unterschiedliche Behandlungen in Bezug auf das Berufsleben zulässig, wenn die geforderte Eigenschaft für die Ausübung der Tätigkeit wesentlich und fast unerlässlich ist.

Eine unmittelbare (direkte oder offene) Benachteiligung liegt vor, wenn eine Person eine weniger günstige Behandlung als eine Vergleichsperson erfährt, erfahren hat oder erfahren würde. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn eine Person mit Migrationshintergrund trotz gleicher Qualifikationen nicht zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen wird, Personen ohne Migrationshintergrund hingegen schon.

Der Diskriminierungsschutz des AGG erstreckt sich auch auf mittelbare (indirekte) Benachteiligungen. Dabei handelt es sich dem Anschein nach um neutrale Regelungen, die Personen wegen eines AGG-Merkmals schlechterstellen.
Beispiel: Eine tarifliche Regelung sieht ohne eine arbeitszeitbezogene Begründung vor, dass Teilzeitbeschäftigte bestimmte Vergünstigungen nicht in Anspruch nehmen dürfen. Sind in einem Betrieb Teilzeitbeschäftigte ganz mehrheitlich Frauen, liegt eine mittelbare geschlechtsbezogene Benachteiligung vor.

Was ist sexualisierte Diskriminierung?

Sexualisierte Diskriminierung, Belästigung und Gewalt ist jedes unerwünschte, sexualbezogene Verhalten, das die Würde der Betroffenen verletzt und ein Klima der Einschüchterung, Entwürdigung und Beleidigung aufgrund sexualisierter Handlungen schafft. (§ 1 der RL)

Beispiele nach § 2 Abs. 2 der RL:

  • Sexualisierter und herabwürdigender Sprachgebrauch,
  • Entwürdigende Bemerkungen oder Witze über Personen, ihren Körper, ihr Verhalten, oder ihr Intimleben,
  • Unerwünschte Gesten und Verhaltensweisen mit sexuellem Bezug,
  • Verbale, bildliche oder elektronische Präsentation pornografischer oder sexualisierter Darstellungen mit entwürdigender Absicht der Präsentierenden,
  • Unerwünschte Körperkontakte,
  • Unerwünschte Aufforderung oder Nötigung zu sexuellem Verhalten,
  • Verfolgung oder Nötigung mit sexuellem Hintergrund,
  • Vergewaltigung

Als besonders schwerwiegend werden sexualisierte Diskriminierung, Belästigung und Gewalt unter Ausnutzung von Abhängigkeitsverhältnissen am Ausbildungs- und Arbeitsplatz oder in Studium und Lehre eingestuft. Dies betrifft gerade die Androhung von persönlichen studienbezogenen oder beruflichen Nachteilen oder der Zusage von Vorteilen.

Besonders im Veranstaltungsleben ist es wichtig, sensibel für Machtverhältnisse und Diskriminierungsstrukturen in der Gesellschaft zu sein. Aus diesem Grund gibt es auf jeder größeren Veranstaltung des AStA ein Awareness-Team. Das Awareness-Team nimmt sich den Betroffenen von sexualisierter Gewalt und anderen Übergriffen aktiv und parteilich an und ermöglicht eine Erstunterstützung. Außerdem kann das Team bei physischen und psychischem Unwohlsein, Überdosierung oder Ähnlichem als Anlaufstelle dienen. 

Ihr wollt auch für eure Veranstaltung eine Awareness-Anlaufstelle einrichten? Dann leiht euch eine Awareness-Box von uns aus! 

Nützliche Infos für den Aufbau einer Awareness-Struktur:

AStA

Als AStA-Referent*in für Soziales und Gleichstellung bin ich eure*r Ansprechpartner*in für Erfahrungen mit jeglicher Form von Diskriminierung, Belästigung, Gewalt oder Ähnliches. Ich biete euch ein offenes Ohr und informiere über mögliche Schritte. Die Beratung erfolgt absolut vertraulich und parteiisch. Außerdem setze ich mich für ein sicheres Umfeld für alle Studierenden ein - bei Fragen rund um Awareness wendet euch gern an mich!

Fachschaftsräte (FSR)

Einige FSR haben Beauftragte für Awareness und Antidiskriminierung. Sie könnne informieren und an entsprechende Stellen weiterleiten.

Informiert euch da am besten direkt bei eurem FSR.

FSR-Mitglieder und der AStA haben einen Leitfaden für FSR-Beauftragte für Awareness und Antidiskriminierung ausgearbeitet. Er ist hier einzusehen:

Gleichstellungsbeauftragte der Universität und Fakultäten

Die zentrale Gleichstellungsbauftragte der Universität ist Ruth Terodde. Sie bietet parteiische, absolut vertrauliche und umfangreiche Beratung für dein Anliegen an (z.B. für Betroffene sexualisierter Diskriminierung).

Ruth Terodde
Zentrale Gleichstellungsbeauftragte 
Domstraße 11, Eingang 4
17489 Greifswald
Raum 2.17
Telefon 03834 420 1108
ruth.terodde@uni-greifswald.de

Es gibt zudem Gleichstellungsbeauftragte in jeder Fakultät. Die aktuelle Besetzung findet ihr hier.

Antidiskriminierungsbeauftragter der Universität

Der zentrale Ansprechpartner für Antidiskriminierung ist Dr. Michael Schöner. Er berät dich Er berät dich parteiisch, absolut vertraulich und umfangreich zu allen im AGG aufgeführten Diskriminierungsmerkmalen mit Ausnahme sexualisierter Diskriminierung.

Dr. Michael Schöner

Antidiskriminierungsbeauftragter

Anlaufstelle zum Schutz vor Diskriminierung
Domstraße 11, Eingang 4, Raum 3.24
17489 Greifswald
Telefon: +49 3834 420 1618
michael.schoener@uni-greifswald.de

antidiskriminierung@uni-greifswald.de 

Weitere Informationen zur Antidiskrimierung an der Universität Greifswald findest du hier!

Beschwerde- und Konfliktmanagement der Universität Greifswald

Hier werden letztlich zielgruppenspezifisch alle Anlaufstellen benannt, die bei unterschiedlichen Problemen in Frage kommen. Auch auf die Möglichkeit der Unterstützung durch die Konfliktberater*innen oder Mediator*innen wird hier verwiesen.

Anlaufstellen für akute Notfälle

Notaufnahme der Universitätsmedizin Greifswald

Fleischmannstraße 8

17475 Greifswald

Telefon: 03834 8622531

E-Mail: info-unimedizin@uni-greifswald.de


Gerichtsmedizin & Klinikum in Greifswald

Institut für Rechtsmedizin

Kuhstraße 30

17489 Greifswald

Telefon: 03834 865743

E-Mail: rechtsme@uni-greifswald.de

Weitere Anlaufstellen in Greifswald

Caritas-Regionalzentrum Greifswald

Beratung für Betroffene sexualisierter Gewalt

Telefon: 03834 79 83199

E-Mail: anonym.greifswald@caritas-vorpommern.de

https://www.caritas-vorpommern.de/caritasvorort/greifswald/region  

Bahnhofstraße 16

17489 Greifswald


Trauma-Ambulanz für Opfer von Gewalttaten 

Klinik und Poliklinik für Psychiatrie und Psychotherapie der Universitätsmedizin Greifswald 

Ellernholzstraße 1-2 

17475 Greifswald 

03834 86 6916 

psychiatmed.uni-greifswaldde  


Umfrage: Queeres Leben an der Universität Greifswald

Im Sommer 2023 wurde diese Umfrage von AStA und GTAG durchgeführt, um ein umfassendes Bild der Situation queerer Studierender an der Uni in Greifswald zu gewinnen.

Ziel war es, die Wahrnehmungen, Erfahrungen und Anliegen dieser Studierenden zu verstehen, um konkrete Maßnahmen zur Verbesserung des Campuslebens und der Lehrveranstaltungen ableiten zu können.

 


Umfrage zu sexualisierter Diskriminierung und Gewalt

Kontakt

Referent*in für Soziales und Gleichstellung

Sprechzeiten: 

Telefon: +49 3834 420 1750
E-Mail: asta_sozialesuni-greifswaldde

Allgemeiner Studierendenausschuss
Friedrich-Loeffler-Straße 28
17489 Greifswald