Dokumente der Vollversammlung und Verfahrenshinweise

Die Vollversammlung beginnt pünktlich 14:15 Uhr.

Bei mehr als einem Antragstellenden, müssen nicht alle Antragsstellenden anwesend sein, um den Antrag einzubringen. 

Wer etwas zu einem TOP sagen möchte, hebt die Hand. Nur so kundgetane Redewünsche werden berücksichtigt. GO-Anträge sind hiervon ausgenommen. 

Änderungsanträge sind schriftlich per E-Mail oder über das entsprechende Formular unter Angabe der zu ändernden Zeilen an das Tagespräsidium zu senden.

Im Drucksachenpaket findet ihr die Tagesordnung für die jeweilige Vollversammlung, sowie alle frist- und formgerecht eingegangenen Anträge.

Die Geschäftsordnung (kurz: GO) regelt unter Anderem den Sitzungsablauf.
 


Was ist ein Geschäftsordnungsantrag (GO-Antrag)?

Jede:r kann jederzeit einen GO-Antrag stellen. Diese werden sofort behandelt, allerdings ohne ein:e Redner:in zu unterbrechen. Es erfolgt eine Begründung durch den:die GO-Antragstellende:n. Eine Gegenrede ist zulässig (inhaltlich = kurze Begründung der Gegenrede; formell = ohne Begründung, nur um über den GO-Antrag abzustimmen). Gibt es keine Gegenrede, so gilt der GO-Antrag als angenommen. Gibt es eine inhaltliche oder formelle Gegenrede, wird über den GO-Antrag abgestimmt.
 

Folgende Geschäftsordnungsanträge sind zulässig:

1. Unterbrechung oder Schluss der Sitzung, 
2. Änderung der Tagesordnung,
3. Unterbrechung oder Wiederaufnahme des Tagesordnungspunkts,
4. Schluss des Tagesordnungspunkts ohne Schlussabstimmung,
5. Rückkehr zur Sache,
6. Widerspruch gegen einen Ordnungsruf,
7. Überweisung an den AStA,
8. Beschränkung oder Änderung der Redezeit,
9. Schluss oder Wiedereröffnung der Redeliste,
10. Schluss der Debatte,
11. Feststellung eines Meinungsbildes,
12. Hinweis auf die Satzung oder ihre Ergänzungsordnungen,
13. Überprüfung der Entscheidung des Tagespräsidiums, 
14. Ausschluss der Gäste


Wie stelle ich einen GO-Antrag?

Es müssen beide Arme gehoben werden.


Wie wird ein Antrag behandelt?

1. Der:Die Antragsterller:in erhält zuerst das Wort und bringt den Antrag in die Vollversammlung ein.

2. Die Generaldebatte beginnt. Hier wird über den Antrag im Allgemeinen diskutiert und Nachfragen können gestellt werden. Sind alle auf der Redeliste aufgerufen worden, so wird die Generaldebatte beendet.

3. Die Änderungsantragsdebatte folgt. Hier werden ggf. Änderungen des Antrags vorgeschlagen. Diese können direkt übernommen werden, müssen aber nicht. Alle Änderungsanträge (so sie nicht von den Antragstellenden übernommen werden) werden einzeln abgestimmt, wobei weitergehende Änderungen zuerst abgestimmt werden. 

4. Im Anschluss daran wird über die endgültige Fassung des Antrags abgestimmt
 

Mit der Abstimmung über den Antrag ist die Debatte über den Antragsgegenstand beendet!


Hier findest du die aktuelle Geschäftsordnung