Antrag: Verpflichtende Anhörung betroffener Studierendenschaften durch die AG SHA vor Beschlussfassung

Antragsteller*innen: Daniel Voss

Antrag: Die Vollversammlung der Studierendenschaft spricht sich dafür aus, dass die Arbeitsgruppe für strukturelle und hochschulpolitische Angelegenheiten (AG SHA) künftig verpflichtet ist, betroffene Studierendenschaften oder deren gewählte Vertreter*innen vor eigenen Beschlussfassungen zu befragen und aktiv in die Entscheidungsfindung einzubeziehen.

Festlegungen:

1. Bei allen Themen, die konkret Studierendenschaften, Fachschaften oder bestimmte Studiengänge betreffen, ist die AG SHA verpflichtet, vor einer Beschlussfassung die entsprechenden Vertreter*innen einzuladen und anzuhören. Sollten nicht die gewählten Vertreter*innen befragt werden, ist eine Abstimmung unter der betroffenen studierenden durchzuführen.

2. Die Anhörung kann schriftlich oder mündlich erfolgen und muss im Protokoll der jeweiligen Sitzung dokumentiert werden.

3. Betroffene Studierendenschaften erhalten das Recht auf Stellungnahme, deren wesentliche Inhalte in die Entscheidungsfindung einzubeziehen sind.

4. Ohne vorherige Anhörung darf die AG SHA keine Beschlüsse fassen, die Auswirkungen auf andere studentische Gremien oder deren Zuständigkeiten haben.

5. Die Sitzungsprotokolle der AG SHA müssen künftig vermerken, welche Studierendenschaften angehört wurden und ob eine Rückmeldung erfolgte.

Begründung des Antrags: Die AG SHA befasst sich regelmäßig mit hochschulpolitischen Themen, die mehrere Studierendenschaften, Fachschaften oder Studiengänge direkt betreffen.

Um eine demokratische, transparente und nachvollziehbare Entscheidungsfindung zu gewährleisten, ist es notwendig, die betroffenen Gruppen systematisch in die Beratungen einzubeziehen.

In der Vergangenheit kam es mehrfach zu Beschlüssen, die ohne ausreichende Rücksprache mit betroffenen Fachschaften oder Studierendenvertretungen getroffen wurden.

Dies führte teilweise zu Missverständnissen, Konflikten und eingeschränkter Akzeptanz der Beschlüsse.

Eine verbindliche Anhörungspflicht stärkt die partizipative Mitbestimmung, fördert die Kooperation zwischen den Gremien und stellt sicher, dass Entscheidungen der AG SHA im Sinne aller betroffenen Studierenden getroffen werden.

Zugleich trägt sie zur Unabhängigkeit, Transparenz und Legitimität hochschulpolitischer Prozesse innerhalb der verfassten Studierendenschaft bei.