Antrag: Mehr Teilhabe ermöglichen - eine VV auch für SHKs

Antragsteller*innen: Emma Karalus, Raphael Scherer

Antrag: Die Studierendenschaft spricht sich dafür aus, dass sich die studentischen Gremien und Vertretungen, mit den entsprechenden Stellen der Universität in Verbindung setzten, um Regelungen zu schaffen, wie Studentischen Hilfskräften (SHK) grundsätzlich eine Teilnahme an der studentischen Vollversammlung ermöglicht werden kann. Hier sind vor allem Arbeitsplätze gemeint, deren Öffnungszeiten alleinig durch SHK abgedeckt werden.

Begründung des Antrags: Nach LHG §24 Abs. 7 steht der Studierendenschaft einmal im Semester eine VV zu, während welcher keine Lehrveranstaltungen stattfinden dürfen, um die Teilnahme aller zu ermöglichen. An der Universität Greifswald findet regulär nur eine Vollversammlung im Semester statt, um für alle Studierenden die Teilnahme zu garantieren.

Leider kommt es im Fall von studentischen Hilfskräften immer wieder dazu, dass die Teilnahme durch unflexible Arbeitszeiten verhindert wird. Hier geht es besonders um Stellen, welche fast vollständig von Studierenden besetzt sind, und bestimmte Öffnungszeiten abdecken (z.B. im der PC-Pool, bei den Uniführungen oder auch in den Bibliotheken).

Es ist wichtig einheitliche Regelungen zu finden, welche sicherstellen, dass allen Studierenden die Teilnahme an der VV grundsätzlich ermöglicht wird.

So könnten am Tag der VV keine Öffnungszeiten nach 12 Uhr angeboten werden oder sich bemüht werden diese durch andere Mitarbeiter zu decken. Eine weitere Möglichkeit wäre die Arbeitszeiten auf freiwilliger Basis anzubieten.