Antragsteller*innen: Moritz Puschmann, Leticia Metzlaff, Jakob Kelichhaus, Paul Schakau, Silvio Rackwitz, Jonathan Niklas Spiekermann
Antrag: Die Vollversammlung der Studierendenschaft spricht sich dafür aus, die juristische Ausbildung an der Universität Greifswald zu stärken.
1. Maßnahmen des Landes
Die Vollversammlung der Studierendenschaft spricht sich dafür aus, die Landesjustizministerin Mecklenburg-Vorpommerns aufzufordern, eine fundierte Erklärung für das im bundesweiten Vergleich schlechte Abschneiden der Absolventen der Universität Greifswald beim Ersten Juristischen Staatsexamen abzugeben. Die Landesregierung soll konkrete Vorschläge und Maßnahmen zur Verbesserung der Studienbedingungen und des Ablaufs der staatlichen Pflichtfachprüfung erarbeiten. Außerdem spricht sich die Vollversammlung der Studierendenschaft für eine Überarbeitung der in § 13 JAPO M-V geregelten Hilfsmittel aus.
2. Maßnahmen der Universität
Die Vollversammlung der Studierendenschaft spricht sich dafür aus, die Universität Greifswald aufzufordern, die Qualität der Examenskurse grundlegend zu verbessern und mehr Angebote zu schaffen, sodass diese einen erfolgreichen Abschluss gewährleisten können. Alle involvierten Professoren und wissenschaftlichen Mitarbeiter sollen die Studienbedingungen für das Erste Juristische Staatsexamen in Greifswald kritisch auf den Prüfstand stellen, um es weiter zu verbessern.
Begründung des Antrags: Die jüngst veröffentlichten Zahlen des Bundesministeriums der Justiz belegen erneut das schlechte Abschneiden der Universität Greifswald beim Ersten Juristischen Staatsexamen. Während bundesweit 18,8% der Absolventen in der staatlichen Pflichtfachprüfung ein „vollbefriedigend“ oder besser erreichen, liegt die sog. Prädikatsquote in Greifswald gerade mal bei 9,5% Unter Einbeziehung der universitären Schwerpunktprüfung liegt die Quote bundesweit bei 38,5%, in Greifwald hingegen nur bei 20,9%. Die Uni Greifswald schneidet dabei mit Abstand als schlechteste Universität Deutschlands ab Diese Zahlen sind Ausdruck eines überholten Systems und Defiziten in der Juristenausbildung in unserem Land. Die berufliche Zukunft der Absolventen hängt so nicht nur vom juristischen Können, sondern maßgeblich vom gewählten Studienort ab. Gerade für die Zulassung einer Promotion oder die Einstellung in einer Großkanzlei ist das Prädikat oftmals die maßgebliche Voraussetzung. Es ist daher kein guter Zustand, dass Jurastudierende aus Greifswald derart schlechter als an anderen Unis abschneiden und somit beim Erreichen ihrer Berufsziele gegenüber Absolventen anderer Universitäten voraussichtlich das Nachsehen haben.
Angesichts der Zugangsvoraussetzungen an anderen Universitäten , kann das Fehlen einer Zulassungsbeschränkung diesen Zustand nicht erklären. Die Universität Halle-Wittenberg hat, wie die Universität Greifswald, auch keine Zulassungsvoraussetzungen und mit 51,8% deutschlandweit die beste Prädikatsquote unter allen Absolventen.
Vor dem Hintergrund der herrschenden Studienverhältnisse und der anstehenden Pensionierungswelle in der Justiz, ist es für uns nicht nachvollziehbar, dass die Landesjustizministerin keinen Reformwillen zeigt und sich stattdessen mit der überfälligen Einführung eines integrierten Bachelors zufriedengibt, während die desolate Abschlussquote dabei keine hinreichende Erwähnung findet.
Zudem sind die Examensvorbereitungskurse der Universität teilweise in einem nicht-zufriedenstellenden Zustand. Viele Studierende sehen sich daher gezwungen, während der Examensvorbereitung auf kommerzielle Repetitoren auszuweichen und für diese monatlich teils mehr als hundert Euro aufzubringen. Dass ein erfolgreiches Examen derart vom persönlichen Geldbeutel der Studierenden abhängt, ist für uns nicht akzeptabel und benachteiligt finanziell schwache Studierende und deren Familien umso mehr. Die Universität muss ihrer Verantwortung besser gerecht werden und eine qualitativ hochwertige, vollumfängliche Examensvorbereitung sicherstellen. Diese zentrale Aufgabe darf nicht länger in die Hände kommerzieller Anbieter ausgelagert werden.
Auch der Alleingang des LJPA M-V bei den zugelassenen Hilfsmitteln ist fragwürdig. Während in fast allen Bundesländern beschriftete Klebezettel in den Gesetzestexten erlaubt sind, ist dies in M-V untersagt. Es stellt sich die Frage, ob diese Regelung gewinnbringend ist und zu einer besseren Ausbildung führt, oder den Studierenden nur unnötig die Bedingungen erschwert.
Es sind für uns keine nachvollziehbaren Gründe ersichtlich, die ein derart schlechtes Abschneiden der Universität Greifswald erklären. Der Standort Greifswald muss aufgrund der flachen Strukturen gerade ein bundesweites Aushängeschild und nicht das Schlusslicht darstellen. Nur eine starke juristische Ausbildung macht unseren Rechtsstaat zukunftsfest.