Finanzen der Studierendenschaft
Haushalt
Haushalt der Studierendenschaft
Der Haushalt ist die Grundlage für alle Ausgaben, die in Eurem Namen von der verfassten Studierendenschaft getätigt werden. Nur wenn für einen bestimmten Zweck ein Haushaltstitel existiert, darf hierfür auch Geld ausgegeben werden. Der Haushalt wird von der*m Referent*in für Finanzen mit dem Haushaltsausschuss des Parlaments aufgestellt, vom Studierendenparlament beschlossen und dann von der*m Rektor*in genehmigt.
Die Einnahmen resultieren in erster Linie aus Euren Semesterbeitrag. Den Großteil dieses Beitrags erhält allerdings das Studierendenwerk. Die Studierendenschaft bekommt pro Semester € 11,– von jedem Studierenden.
Ausgegeben wird dieses Geld dann in erster Linie für Veranstaltungsförderungen, die Fachschaftsräte, die moritz.medien, Aufwandsentschädigungen und ähnliches.
Wohnsitzmittelprämie
Antrag auf Mittel der Wohnsitzprämie
Verwendung
- Formular für WSP Mittel der Studierendenschaft, nicht der Institute
- Projekte zur Verbesserung des Standortvorteils der Universität
- Mittel sollen möglichst vielen Studierenden zugute kommen
- genaue Hinweise zur Verwendung finden sich hier
- vor Antragsetellung wird eine Beratung durch die Referatsleitung für Administration & Geschäftsführung empfohlen
Einzureichen an die Referatsleitung für Administration & Geschäftsführung
Sozialdarlehen
Antrag auf Sozialdarlehen
Verwendung
- Antrag auf Sozialdarlehen für kurzfristige Hilfe in finanzieller Notlage
- vor Antragstellung wird Beratung durch Referatsleitung für Finanzen & Personal oder Referat für Soziales empfohlen
- originale & handschriftliche Unterschrift sowie weitere Anlagen zwingend notwendig
- genaue Hinweise zur Beantragung und zum weiterem Ablauf gern bei Kontaktaufnahme
- rechtliche Grundlagen: Sozialdarlehensordnung der Studierendenschaft
Einzureichen an die Referatsleitung für Finanzen & Personal oder das Referat für Soziales, Gleichstellung und Antidiskriminierung
Projektförderung
Antrag auf Projektförderung
Verwendung
- Antrag auf finanzielle Mittel für Projekte, die zur Erfüllung der Aufgaben der Studierendenschaft dienen
- Mittel für universitätsexterne Organisationen wie Vereine oder Cubs
- umfangreiche Bestimmungen zur Antragstellung, sowie zur Abrechnung notwenig
- vor Antragstellung wird Beratung durch Referatsleitung für Finanzen & Personal empfohlen
- originale & handschriftliche Unterschrift kann auch nachträglich erfolgen
- rechtliche Grundlagen: Förderrichtlinie der Studierendenschaft sowie ANBest-P
Einzureichen an die Referatsleitung für Finanzen & Personal
Antrag_auf_Projektföderung.pdf
Dokumente für den Verwendungsnachweis:
Verwendungsnachweis - Anschreiben.docx
Finanzordnung
- Finanzordnung der Studierendenschaftnichtamtliche Lesefassung vom 01.11.2022