Studierendenparlament
Aufgaben des Studierendenparlaments
Die Aufgaben des Studierendenparlaments ergeben sich aus § 5 der Satzung der Studierendenschaft. Dazu zählen insbesondere:
- die Satzung der Studierendenschaft und ihre Ergänzungsordnungen zu beschließen,
- die*den Präsident*in des Studierendenparlaments und ihre*seine Stellvertreter*innen zu wählen,
- den Haushaltsausschuss des Studierendenparlaments zu wählen,
- die*den Vorsitzende*n des AStA und ihre*n Vertreter*innen (Referent*innen) zu wählen,
- die Mitglieder des Medienausschusses zu wählen,
- über die Entlastung der Mitglieder des AStA, der*des Geschäftsführer*in der studentischen Medien und ihrer*seiner Stellvertreter*in zu entscheiden,
- die studentischen Mitglieder der Universität Greifswald in den Aufsichtsrat, den Kulturausschuss sowie den Mensaausschuss des Studierendenwerks Greifswald zu wählen,
- die Greifswalder Vertreter*innen der Landeskonferenz der Studierendenschaften (LKS) zu wählen,
- den jährlichen Haushaltsplan zu beschließen und dessen Ausführung zu kontrollieren,
- die Kassenprüfer*innen zu wählen,
- die Prüfer*innen für sachliche und rechnerische Richtigkeit zu wählen,
- über die Durchführung einer Urabstimmung oder die Einberufung einer Vollversammlung zu beschließen, sowie
- die Studierendenschaft regelmäßig über die Arbeit des Studierendenparlaments und die vom Studie - rendenparlament gefassten Beschlüsse zu informieren.
Kontakt
Präsidium des Studierendenparlaments
Telefon: +49 3834 420 1761
Telefax: +49 3834 420 1752
E-Mail: stupauni-greifswaldde
Friedrich-Loeffler-Straße 28
17487 Greifswald