Studierendenparlament

Aufgaben des Studierendenparlaments

Die Aufgaben des Studierendenparlaments ergeben sich aus § 5 der Satzung der Studierendenschaft. Dazu zählen insbesondere:

  1. die Satzung der Studierendenschaft und ihre Ergänzungsordnungen zu beschließen,
  2. die*den Präsident*in des Studierendenparlaments und ihre*seine Stellvertreter*innen zu wählen,
  3. den Haushaltsausschuss des Studierendenparlaments zu wählen,
  4. die*den Vorsitzende*n des AStA und ihre*n Vertreter*innen (Referent*innen) zu wählen,
  5. die Mitglieder des Medienausschusses zu wählen,
  6. über die Entlastung der Mitglieder des AStA, der*des Geschäftsführer*in der studentischen Medien und ihrer*seiner Stellvertreter*in zu entscheiden,
  7. die studentischen Mitglieder der Universität Greifswald in den Aufsichtsrat, den Kulturausschuss sowie den Mensaausschuss des Studierendenwerks Greifswald zu wählen,
  8. die Greifswalder Vertreter*innen der Landeskonferenz der Studierendenschaften (LKS) zu wählen,
  9. den jährlichen Haushaltsplan zu beschließen und dessen Ausführung zu kontrollieren,
  10. die Kassenprüfer*innen zu wählen,
  11. die Prüfer*innen für sachliche und rechnerische Richtigkeit zu wählen,
  12. über die Durchführung einer Urabstimmung oder die Einberufung einer Vollversammlung zu beschließen, sowie
  13. die Studierendenschaft regelmäßig über die Arbeit des Studierendenparlaments und die vom Studie - rendenparlament gefassten Beschlüsse zu informieren.

Kontakt

Präsidium des Studierendenparlaments

Telefon: +49 3834 420 1761
Telefax: +49 3834 420 1752
E-Mail: stupauni-greifswaldde

Friedrich-Loeffler-Straße 28
17487 Greifswald