Greifswald – Die 29. Novelle des BAföG stellt viele Studierende, Auszubildende und Schüler*innen weiterhin unbefriedigt dar. Besonders der minimale Anstieg der Leistungsförderung für Studierende löst Kritik aus, denn in den aktuellen Zeiten in denen Wohnund Lebenshaltungskosten gestiegen sind, müssen sich viele junge Menschen überlegen, ob sie sich ein Studium finanzieren können. Nach aktuellen Zahlen sind 3/4 der alleinlebenden Studierenden von Armut gefährdet und müssen im Durchschnitt 54% ihrer verfügbaren Mittel für die Wohnkosten aufwenden. Die neuste Erhebung des Statistischen Bundesamtes (28.04.2024) stellt das schon sehr lang bekannte Problem der geringen Sozialen- und Finanzellen Unterstürzung von Seiten des Bundes für Studierende dar. Aktuell haben wir ein Mangel an Lehrkräften, gut qualifizierte Mediziner*innen werden besonders im ländlichen Raum gebraucht und wissenschaftliche Expertise ist ein essenzielle Bestandteil unsere Gesellschaft. Diese Qualifikationen müssen gewährleisteten sein, dafür dürfen die Kosten eines Studiums nicht als Hürde wahrgenommen werden. Studieren muss eine Option belieben, die sich alle leisten könne, dafür braucht es eine angemessene Förderung vom Staat. Wenn knapp die hälfe der Studierende durch Erwerbstätigkeit ihre Bildung finanzieren müssen und nur etwa 14% der Studierende ihr Einkommen durch das BAföG decken können, dann herrscht eine Schieflage im staatlichen Förderungssystem. „Das Bundesfinanzministerium und Wissenschaftsministerium, müssen sich bewusst werden das Sparmaßnahmen im Bildungs- und Wissenschaftsbereich nicht vom Vorteil sind. Investitionen und Leistungsunterstützung müssen für Studium und Ausbildung in allen Regionen für jeden Menschen vorhanden sein“ – Raphael Scherer, Vorsitzender des Allgemeinen Studierendenausschuss der Universität Greifswald Nach dem Urteil des Berliner Verwaltungsgerichtes (05.06.2024) welches die Bemessung des BAföG Satzes als rechtswidrig kritisiert und die Förderungen nicht Bedarfsdeckend sind, erneuert die Studierendenschaft ihrer Forderungen nach einem existenzsichernden BAföG. Dieses soll Elternunabhängig und offen für alle sein, den regionalen Wohnungsmarkt berücksichtigen und sich an die Lebensrealitäten vieler Studierender anpassen.
Informationen zur Widerspruchsmöglichkeit
Zum Wintersemester 2024/25 gilt die neue BAföG-Reform. Die neuen Änderungen könnt ihr auf den Seiten des Bildungsministeriums (BMBF) https://www.xn--bafg-7qa.de/bafoeg/de/dasneuebafoeg/dasneuebafoeg_node.html nachlesen.
Diese Reform beinhaltet Anpassungen und Änderungen wie Bedarfssatz Erhöhungen, Erweiterung der Freibeträge, Studienstarthilfe, Wechsel während des Studiums und eine minimale Erhöhung der allgemeinen Sätze.
Information zur Widerspruchsmöglichkeit (Urteil)
Das Berliner Verwaltungsgericht hat ein Urteil zur BAföG Höhe getroffen, indem festgestellt wurde, dass die Bedarfssätze des BAföG´s zu niedrig bemessen sind und unter dem Grundbedarf liegen.
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) macht nun Aufmerksam auf eine Widerspruchsmöglichkeit, welche man zum letzten BAföG-Bewilligungsbescheid stellen kann. Weitere Infos dazu, findet ihr bei der GEW.
https://www.gew.de/aktuelles/detailseite/bafoeg-satz-darf-nicht-unter-buergergeld-liegen
Hier findet ihr ein mögliches Beispielmusterschreiben.