Namensänderung an der Universität Greifswald

Welche Unterlagen werden benötigt?

An der Universität Greifswald ist eine Namensänderung auf zwei Wegen möglich:

  • nach dem Personenstands- und Geschlechtsidentitätsgesetz (SBGG),
  • oder für interne Abläufe mit dem dgti-Ergänzungsausweis

Damit dein Name geändert werden kann, reiche bitte Folgendes ein:

  • Das Formular "Mitteilung über die Änderung des Namens", vollständig ausgefüllt und unterschrieben.
    Hier gehts zum Formular (PDF)
  • Einen Nachweis über die Namensänderung, zum Beispiel:
    • eine Kopie deines neuen Personalausweises,
    • eine amtliche Bestätigung der Änderung,
    • oder beim dgti-Verfahren: Kopien vom dgti-Ergänzungsausweisund dem Personalausweis.

Die Unterlagen kannst du in den Briefkasten des Studierendensekretariats werfen.
Die Bearbeitung dauert in der Regel nur wenige Tage.

Danach bekommst du entweder eine Nachricht vom Studierendensekretariat wegen deines neuen Studierendenausweises – oder du schreibst selbst eine kurze E-Mail.

Formularseite des Studierendensekretariats:

https://www.uni-greifswald.de/studium/vor-dem-studium/formulare/mitteilung-ueber-die-aenderung-des-namens/


Infos zum dgti-Ergänzungsausweis

  • Die Verwendung des dgti- Ausweises ist weiterhin, aus juristischen Gründen auf interne Prozesse beschränkt.
  • Aufgrund der Einführung eines neuen Systems, ist es noch nicht sicher welche Abläufe konfigurierbar sind.
  • Die Änderungen sind mit hohem Aufwand verbunden und fehleranfällig, deswegen benötigt die Verwaltung studentische Test- Personen. (Wenn ihr euch das vorstellen könnt, meldet euch unter asta_sozialesuni-greifswaldde)

Hier findest du alle Infos zum Selbstbestimmungsgesetz >>>


Kontakt

Referent*in für Soziales, Gleichstellung und Antidiskriminierung

Sprechzeiten: nach Vereinbarung

Telefon: +49 3834 420 1750
E-Mail: asta_sozialesuni-greifswaldde

Allgemeiner Studierendenausschuss
Friedrich-Loeffler-Straße 28
17489 Greifswald