BAföG-Reform – Informationen zur Widerspruchsmöglichkeit

Zum Wintersemester 2024/25 gilt die neue BAföG-Reform. Die neuen Änderungen könnt ihr auf den Seiten des Bildungsministeriums (BMBF) https://www.xn--bafg-7qa.de/bafoeg/de/dasneuebafoeg/dasneuebafoeg_node.html nachlesen.

Diese Reform beinhaltet Anpassungen und Änderungen wie Bedarfssatz Erhöhungen, Erweiterung der Freibeträge, Studienstarthilfe, Wechsel während des Studiums und eine minimale Erhöhung der allgemeinen Sätze.

 

Information zur Widerspruchsmöglichkeit (Urteil)

Das Berliner Verwaltungsgericht hat ein Urteil zur BAföG Höhe getroffen, indem festgestellt wurde, dass die Bedarfssätze des BAföG´s zu niedrig bemessen sind und unter dem Grundbedarf liegen.

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) macht nun Aufmerksam auf eine Widerspruchsmöglichkeit, welche man zum letzten BAföG-Bewilligungsbescheid stellen kann. Weitere Infos dazu, findet ihr bei der GEW.

https://www.gew.de/aktuelles/detailseite/bafoeg-satz-darf-nicht-unter-buergergeld-liegen


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