
Liebe Kommiliton*innen,
jetzt seid ihr gefragt! Die Vollversammlung ist ein Organ der Studierendenschaft. Sie ist mindestens einmal im Semester einzuberufen und trägt als beratendes Organ zur Meinungsbildung der Studierendenschaft bei. Gefasste Beschlüsse der Vollversammlung gelten als Empfehlung für die Entscheidungsfindung des Studierendenparlaments. Eine Vollversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens fünf Prozent der Studierendenschaft anwesend sind. Beschlüsse werden mit der Mehrheit der Anwesenden gefasst. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder der Studierendenschaft. Eine Vollversammlung wird vom Studierendenparlament mindestens einmal im Semester einberufen.