Rektorat

Das Rektorat setzt sich aus der*dem Rektor*in, der*dem Kanzler*in und den drei Prorektor*innen zusammen. Die*Der Rektor*in vertritt die Universität nach außen und hat die Rechtsaufsicht über die anderen Organe, Gremien und Funktionsträger der Universität. Des Weiteren führt die Rektorin den Vorsitz des Rektorats und übt insgesamt das Hausrecht und die Ordnungsgewalt aus.

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