Fakultätsräte

Die Fakultätsräte besteht aus Vertretern von Professor*innen, akademischen Mitarbeiter*innen, Studierenden und weiteren Mitarbeitenden der jeweiligen Fakultät. Die Dauer der Legislatur der studentischen Vertreter beträgt ein Jahr. Die Fakultätsräte beschließen unter anderem Studien- und Prüfungsordnungen und entscheiden über grundsätzliche Angelegenheiten von Studium und Lehre der jeweiligen Fakultät. Sie wählen die Fakultätsleitung, wirken an der Erarbeitung der Struktur- und Entwicklungsplanung mit und nehmen Stellung zu der von der Fakultätsleitung vorgeschlagenen Verteilung der Fakultätsressourcen sowie zur Eröffnung, Änderung und Schließung von Studiengängen.

Die fünf Fakultätsräte unserer Universität sind auf den folgenden Seiten zu finden.