Urabstimmung

Das Studierendenparlament kann in wichtigen Angelegenheiten mit einer Zweidrittelmehrheit seiner stimmberechtigten Mitglieder eine Urabstimmung durchführen. Das Studierendenparlament muss eine Urabstimmung durchführen, wenn mindestens zehn Prozent der Studierendenschaft dies schriftlich fordern oder der AStA dies mit einer Zweidrittelmehrheit seiner stimmberechtigten Mitglieder beschließt.

Näheres regelt die Satzung der Studierendenschaft.