Wahlorgane
Die Wahlordnung der Studierendenschaft regelt neben dem gesamten Ablauf der Wahlen zum Studierendenparlament und den beigetrenenen Fachschaftsräten auch die Besetzung der Wahlorgane. Zu jeder Wahl gibt es drei Wahlorgane, die sich aus den §§ 5 bis 8 der Wahlordnung ergeben.
Achtung: Wer Teil eines Wahlorgans ist, ist vom passiven Wahlrecht für Stupa und FSR ausgeschlossen.
Studentische Wahlleitung
Die studentische Wahlleitung besteht aus einer/ einem Wahlleiter:in und bis zu vier Stellvertretenden.
Auf Beschluss des Studierendenparlaments und der Fachschaftskonferenz wird die Wahlleitung bestellt und offiziell von der/ dem Rektor:in berufen.
Die Aufgabe der Wahlleitung ist die Vorbereitung und Durchführung der Wahl und ergibt sich aus §6 Absatz 3 bis 5 der Wahlordnung der Studierendenschaft.
Du willst bei der Wahlleitung mitmachen? Melde dich beim Stupa-Präsidium unter stupauni-greifswaldde!
Kontakt zur Studentischen Wahlleitung:
Der Wahlleiter
Jens Mölich
Stellvertretung
Svenja Fischer
Patrick Will
Maria Grellmann
Friedrich-Löffler-Straße 28
17489 Greifswald
wahl.stud@uni-greifswald.de
Wahlausschuss
Der Wahlausschuss besteht aus sieben ordentlichen und zwei stellvertretenden Mitgliedern.
Er wird von der studentischen Wahlleitung bestellt und die Mitglieder werden anschließend von der/ dem Rektor:in offiziell berufen.
Die Aufgaben des Wahlausschusses umfassen die Gesamtaufsicht über die Wahl, sowie die Auslegung der Wahlordnung. Sie ergeben sich aus §7 Absatz 1 der Wahlordnung der Studierendenschaft.
Du willst beim Wahlausschuss mitmachen? Melde dich bei der Wahlleitung unter wahl.studuni-greifswaldde!
Kontakt zum Wahlausschuss:
Der Wahlausschuss
wahlausschuss.stud@uni-greifswald.de
Wahlprüfungsausschuss
Der Wahlprüfungsausschuss besteht aus sieben Mitgliedern und zwei stellvertretenden Mitgliedern.
Die Mitglieder werden vom AStA vorgeschlagen und anschließend von der/ dem Rektor:in offiziell berufen.
Die Aufgabe des Wahlprüfungsausschusses ist es, über Einsprüche gegen die Wahl zu entscheiden. Sie ergibt sich aus §8 Absatz 1 der Wahlordnung der Studierendenschaft.
Du willst beim Wahlprüfungsausschuss mitmachen? Melde dich beim AStA-Vorsitz unter asta_vorsitzuni-greifswaldde!