Wahlen der Studierendenschaft
Alle Studierenden haben die Möglichkeit, jedes Jahr das Studierendenparlament und ihre Fachschaftsräte zu wählen, sofern diese der Wahlordnung der Studierendenschaft beigetreten sind. Die folgenden Seiten bieten allgemeine Informationen über die Gremienwahlen und Informationen zu den nächsten und vergangenen Wahlen.
Die Wahlen finden jährlich Anfang Januar statt.
Wer wird gewählt?
Wählbar sind Mitglieder für das Studierendenparlament und die folgenden der Wahlordnung der Studierendenschaft beigetretenen Fachschaftsräte:
- Anglistik/Amerikanistik
- Bildungswissenschaft
- Biochemie/Umweltwissenschaften
- Biowissenschaften
- Deutsche Philologie
- Geographie
- Geologie
- Geschichte
- Kunstwissenschaften
- Mathematik
- Medizin
- Musikwissenschaften
- Nordistik
- Philosophie
- Politik- und Kommunikationswissenschaften
- Psychologie
- Rechtswissenschaften
- Slawistik / Baltistik
- Theologie
- Wirtschaftswissenschaften
- Zahnmedizin
- Physik
- Pharmazie
Alle hier nicht aufgeführten Fachschaften organisieren ihre FSR-Wahlen selbst. Bitte auf entsprechende Aushänge in den Instituten achten. Das Studierendenparlament muss durch die Mitglieder der nicht beigetretenen Fachschaften trotzdem im Rahmen der Wahlen der Studierendenschaft gewählt werden.
Wahlordnung
Rechtsgrundlage für die Wahlen ist die Wahlordnung der Studierendenschaft. Sie regelt den gesamten Wahlgang, von der Bestellung der Wahlorgane, der Einreichung der Wahlvorschläge bishin zum Aussehen der Stimmzettel, in Verbindung mit den Fachschaftsordnungen die Mitgliederzahlen der zu wählenden Gremien und Streitfälle. Neben ihr gibt die Fachschaftsrahmenordnung Auskunft darüber, welche Studienfächer welchen Fachschaften zugeordnet sind.
Der Wahlleiter
Jens Mölich
Stellvertretung
Svenja Fischer
Patrick Will
Maria Grellmann
Friedrich-Löffler-Straße 28
17489 Greifswald
wahl.stud@uni-greifswald.de
Der Wahlausschuss
wahlausschuss.stud@uni-greifswald.de